UVgO
Vergabe-Glossar
Die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) regelt die Vergabe öffentlicher Liefer- und Dienstleistungsaufträge unterhalb der EU-Schwellenwerte. Sie gilt, sobald der Bund oder ein Land sie durch Erlass oder Gesetz in Kraft gesetzt hat.
Im Verfahren
In der Erstsichtung entscheidet die Frage Ober- oder Unterschwelle darüber, ob die VgV oder die UVgO den Rahmen des Verfahrens setzt.
Der häufige Fehler
Ein Unterschwellenverfahren wird unterschätzt und formal lax behandelt, obwohl auch hier ein Formfehler zum Ausschluss führt.
Wie Ober- und Unterschwelle in der Erstsichtung geklärt werden