Es gibt keinen zweiten
Platz beim Bieten.
Acribic ist eine KI-Plattform für öffentliche Ausschreibungen, die Sie von der Bekanntmachung bis zum abgabefertigen Angebot begleitet.
Trusted by
Wie Acribic bis zu 70 % der Zeit pro Verfahren spart.
So läuft ein Verfahren bei uns, von der Bekanntmachung bis zur Abgabe.
Nachprüfbar, nicht nur behauptet.
Ein Angebot, das Sie unterschreiben, muss jeder Nachfrage standhalten.
-
01
Jede Angabe mit
FundstelleDokument und Seite stehen an jedem Punkt. Sie prüfen nach, statt zu glauben.
-
02
Ihre Unterlagen bleiben in Deutschland
Verarbeitung und Speicherung laufen bei Anbietern mit Standort in Deutschland.
-
03
Kein Training mit Ihren Inhalten
Vertraglich ausgeschlossen und im AVV geregelt, bevor die erste Datei kommt.
-
04
Die Freigabe bleibt bei Ihnen
Eingereicht wird nur, was Sie gesehen und freigegeben haben.
Zertifikate unserer Hosting- und Modell-Partner.
Drei Probleme weniger pro Verfahren.
„Zeitlich schaffen wir das Verfahren nicht.“
Heute entscheidet der Kalender, auf welche Ausschreibung Sie bieten, nicht die Eignung. Bei uns sind die Unterlagen gelesen und in eine Punkteliste übersetzt, bevor bei Ihnen jemand anfängt.
„Das haben wir letztes Jahr schon einmal geschrieben.“
Dieselben Eignungsnachweise, dieselben Konzeptfragen, und die Antworten von damals findet niemand wieder. Bei uns liegen Ihre Antworten in einer Wissensbasis, aus der der nächste Entwurf entsteht.
„Wegen eines Satzes, den niemand gesehen hat, sind wir rausgeflogen.“
Eine Mindestanforderung steht auf Seite 140 der Leistungsbeschreibung, eine zweite nur in der Bekanntmachung. Wer alles liest, verliert Tage, wer etwas übersieht, das Verfahren. Bei uns steht jede Anforderung aus allen Unterlagen in einer Liste, mit Dokument und Seite.
Häufig gestellte Fragen.
Was Bieter uns am häufigsten fragen, bevor sie mit uns arbeiten.
Wir machen das intern, und es läuft.
Das setzen wir voraus. Es geht nicht um die Qualität Ihrer Angebote, sondern um ihre Zahl. Laufen drei passende Verfahren in derselben Woche, entscheidet heute Ihre Kapazität darüber, auf welches Sie bieten. Mit uns bieten Sie auf alle drei, ohne zusätzliches Personal, und jedes Angebot ist entlang der Bewertungsmatrix aufgebaut statt unter Zeitdruck zusammengestellt.
Dürfen wir im Vergabeverfahren überhaupt KI einsetzen?
Ja. Weder VgV noch UVgO noch GWB verbieten den Einsatz; diskutiert werden Offenlegungspflichten, nicht Verbote (Braun, NZBau 3/2026). Wir haben die Bedingungen so gesetzt, dass Sie den Einsatz gegenüber jeder Prüfung erklären können: Ihre Unterlagen laufen nicht über öffentliche KI-Dienste, sondern über eine vertraglich abgesicherte Verarbeitung mit ausgeschlossenem Training. Jede Anforderung trägt ihre Fundstelle, jedes Dokument ist von einem Menschen geprüft, und die Freigabe liegt bei Ihnen. Die verbindliche Auskunft für Ihr konkretes Verfahren bleibt Sache Ihres Fachanwalts.
Könnten wir das nicht selbst mit ChatGPT machen?
Zwei Gründe sprechen dagegen. Der erste ist der Inhalt der Unterlagen: Vergabeunterlagen und Angebotsentwürfe enthalten personenbezogene Daten und Geschäftsgeheimnisse, und wer sie in einen öffentlichen Dienst lädt, gibt beides ohne Auftragsverarbeitungsvertrag aus der Hand. Der zweite ist die Praxis. Ein allgemeines Modell kennt Ihre letzten zwanzig Angebote nicht, weder Ihre Referenzen noch die Gewichtung dieser Vergabestelle, und es nennt Ihnen nicht die Quelle eines Satzes. Einem Bieter ist genau das 2025 zum Verhängnis geworden: Er ließ die Unterlagen von einem Chatbot prüfen, eine fehlende Pflichtangabe blieb unentdeckt, und die spätere Rüge kam zu spät (VK Niedersachsen, 28.04.2025, VgK-14/2025).
Wenn wir am Ende alles nachprüfen, sparen wir dann überhaupt Zeit?
Ja, weil Sie nicht mehr lesen, sondern nachsehen. Eine Zusammenfassung ohne Quelle zwingt Sie, die Unterlagen noch einmal vollständig durchzugehen, und dann ist die Zeit tatsächlich verloren. Bei uns steht an jeder Anforderung das Dokument und die Seite, auf die sie sich stützt. Sie prüfen den einen Satz, auf den es ankommt, statt zweihundert Seiten, und die abschließende Prüfung der Ausschlusskriterien bleibt in Ihrer Hand.
Wer haftet, wenn etwas falsch ist?
Die inhaltliche Verantwortung bleibt dort, wo das Vergaberecht sie ohnehin sieht: beim Bieter. Sie sehen vor der Abgabe genau, was eingereicht wird, und geben es frei. Für uns heißt das, dass jede Angabe belegbar sein muss, damit diese Freigabe in wenigen Minuten möglich ist und nicht in einer zweiten Prüfrunde endet. Was wir darüber hinaus übernehmen, regeln unsere AGB, die Sie vor dem ersten Auftrag erhalten.
Was müssen wir beisteuern?
Zu Beginn richten wir Ihr Profil einmal gemeinsam ein: Stammdaten, zwei bis drei frühere Angebote, Ihre Referenzprojekte sowie die gültigen Zertifikate und Nachweise. Dieser Aufwand fällt einmal an, nicht pro Verfahren. Danach brauchen wir je Ausschreibung drei Dinge von Ihnen: Ihre Preise, die Bestätigung der Projektzahlen aus den Referenzen und Ihre Freigabe des fertigen Pakets.
Was bei Ihnen bleibt, sind die Angaben, die nur aus Ihrem Haus kommen können: Ihre Zahlen, Ihre Projekte, Ihre Preise. Alles, was Zeit kostet, liegt bei uns.
Wie lange dauert das?
Das Heraussuchen und das Vorbereiten übernehmen wir, eingereicht wird von Ihnen, weil die Abgabe in Ihrer Verantwortung liegt. Sobald Ihr Profil steht, laufen die passenden Verfahren automatisch bei uns auf. Zu jedem erhalten Sie eine Einschätzung, ob sich die Teilnahme lohnt. Entscheiden Sie sich dafür, bereiten wir das Angebotspaket so rechtzeitig vor, dass Ihnen bis zur Frist genug Zeit zum Prüfen und Freigeben bleibt.
Reden wir über Ihr nächstes Verfahren.
Gespräch vereinbaren



