VgV

Vergabe-Glossar

Die Vergabeverordnung (VgV) ist die deutsche Verordnung, die das Verfahren für die Vergabe öffentlicher Liefer- und Dienstleistungsaufträge oberhalb der EU-Schwellenwerte regelt. Sie bestimmt, wie ausgeschrieben, die Eignung geprüft und der Zuschlag erteilt wird.

Im Verfahren

In der Erstsichtung bestimmt die einschlägige Verfahrensordnung, hier die VgV, welche Fristen, Nachweise und Formvorgaben gelten.

Der häufige Fehler

Annahmen aus einem Unterschwellenverfahren werden auf ein VgV-Verfahren übertragen, und strengere Form- und Fristvorgaben werden verpasst.

Wie der Verfahrensrahmen in der Erstsichtung geklärt wird

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