Nachprüfbar, nicht nur behauptet.

Ein Angebot, das Sie unterschreiben, muss jeder Nachfrage standhalten. Vergabeunterlagen enthalten Geschäftsgeheimnisse, die Konzepte daraus enthalten Lebensläufe. Die folgenden vier Punkte sichern beides ab.

01

Jede Aussage hat eine Fundstelle

Jeder Punkt der Punkteliste trägt Dokument und Seite. Sie schlagen jede Angabe in den Unterlagen nach, statt einem Modell glauben zu müssen. Das ist der Unterschied zwischen einem Text, der plausibel klingt, und einem, der einer Prüfung standhält.

02

Ihre Unterlagen bleiben in Deutschland

Verarbeitung und Speicherung laufen bei Anbietern mit Standort in Deutschland. Welche das sind und wie sie zertifiziert sind, nennen wir Ihnen namentlich.

03

Kein Training mit Ihren Inhalten

Ihre Unterlagen laufen nicht über öffentliche KI-Dienste. Wo verarbeitet wird, wie lange gespeichert wird und dass kein Modell mit Ihren Inhalten trainiert, steht im Auftragsverarbeitungsvertrag, der vor der ersten Datei unterschrieben ist.

04

Die Freigabe bleibt bei Ihnen

Sie sehen vor der Abgabe genau, was eingereicht wird, und geben es frei. Damit bleibt die inhaltliche Verantwortung dort, wo sie im Vergaberecht ohnehin liegt: beim Bieter.

Wo die Nachweise herkommen.

Die Zeichen auf der Startseite führen wir nicht selbst. Sie stammen von den Anbietern, auf deren Infrastruktur und Modellen wir arbeiten. Welche das sind, sagen wir Ihnen auf Anfrage, und der Auftragsverarbeitungsvertrag nennt sie beim Namen.

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